Jetzt Jeep® fahren und von 0% Sollzins profitieren

Gültig bis 30. November

Erleben Sie die Freiheit des Fahrens in einem Jeep® – jetzt mit unschlagbaren Konditionen! Sichern Sie sich bis zum 30. November alle Jeep®-Lagermodelle mit einem fixen Sollzinssatz von 0%. Egal ob für Stadt, Land oder Offroad-Abenteuer – noch nie war der Zeitpunkt so günstig!

Worauf warten Sie noch? Steigen Sie jetzt ein und fahren Sie Ihren Traumwagen ohne Zinskosten!

Leasingbeispiel

Jeep® Avenger 1.2 DCT6 e-Hybrid Summit

Der Urban Hero in der Vollausstattung sorgt mit seinen Voll-LED-Scheinwerfern sowie LED-Rück- und Nebelscheinwerfern für optimale Sicht bei jeder Fahrt. Das Panorama-Glasschiebedach schafft eine helles, offenen Raumgefühl und maximiert das Fahrerlebnis. Sicherheitsfunktionen wie der Totwinkel-Assistent und die 360°-Parksensoren unterstützen Sie zuverlässig, sodass Sie sicher und entspannt ans Ziel gelangen. Der e-Hybrid SUV, mit einer Leistung von 100 PS, überzeugt nicht nur durch seine Geräumigkeit, sondern auch durch seinen niedrigen Verbrauch, was ihn zu einer idealen Alternative für die Stadt macht.

Jeep® Avenger 1.2 DCT6 e-Hybrid SUMMIT
Leasingart Restwert-Leasing
Barzahlungspreis € 35.059,25
Anzahlung € 7.000
Laufzeit 36 Monate
Kilometerleistung (p.a.) 10.000 km

Monatliche Rate(1)

Ab € 210* monatlich

Suchen Sie nach einem bestimmten Modell? Kontaktieren Sie uns!

Jeep® Modelle

*Restwertleasingangebot für Verbraucher gemäß §1 KSchG für: Jeep® Avenger 1.2 DCT6 e-Hybrid Summit. Kaufpreis 35.059,25 €; Eigenleistung 7.000 €; Laufzeit 36 Monate; Sollzinssatz fix 0%; monatliches Leasingentgelt 209,98 €; Gesamtleasingbetrag 28.059,25 €; Kilometerleistung 10.000 km pro Jahr; Restwert 20.500 €; Gesamtbetrag 35.059,25 €. Kaufpreis beinhaltet modellabhängige Boni der FCA Austria GmbH;  Mindestvertragsdauer 36 Monate. Keine Barablöse möglich. Alle Beträge verstehen sich inkl. USt.. Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten. Symbolfoto. Satzfehler vorbehalten. Jeep® ist eine eingetragene Marke der FCA US LLC. 

Jede Kaufpreisänderung bzw. Änderung oder Neueinführung öffentl. Abgaben bedingt eine Neubrechnung der Rate. Die einmalige Rechtsgeschäftsgebühr fällt gemäß §3 Abs. 4 GebG 1957 in Höhe von EUR 145,59 sowie ein einmaliges Verwaltungskostenentgelt in Höhe von EUR 0,00 inkl. USt an. Vertragsbeginn ist der 1. des auf die Übernahme des Objektes folgenden Monats. Für den Zeitraum zwischen Übernahme des Leasingobjektes und dem Vertragsbeginn wird eine aliquote Leasingrate (Vormiete) in Rechnung gestellt. Der Zinsanteil der Rate gilt als fix vereinbart über die Laufzeit.