Elektromobilität 2023
Ein Überblick für alle
Die Förderungen von Ländern und Importeuren gestalten sich jedes Jahr neu. Wir liefern Ihnen eine übersichtliche Auflistung aller förderfähigen Fahrzeuge von Mercedes-Benz, Mercedes-EQ und smart sowie alle Vorteile und Boni für Privatpersonen und Gewerbetreibende.
E-Mobilität für Privatpersonen
Allgemeines
Voraussetzungen:
Förderbar sind Fahrzeuge, die mit Strom/ Wasserstoff aus 100% erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.
Nicht förderbar:
- Diesel-Hybrid-Modelle
- Pkw deren reinelektrische Reichweite weniger 60 km beträgt
- Fahrzeuge deren Brutto-Listenpreis 60.000 Euro überschreitet
Einreichverfahren:
- Ab Registrierung: das Fahrzeug muss innerhalb von 36 Wochen übernommen, bezahlt und zugelassen sein
- Antragstellung: erfolgt nach Lieferung und Zulassung des Fahrzeugs
- Benötigte Dokumente:
- Formular Förderabrechnung
- Rechnung oder Leasingvertrag
- Zulassungsbescheinigung
- Bestätigung über Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energieträgern
- Auszahlung Förderung
Weiter Informationen finden Sie hier: Leitfaden E-Mobilität für Private
Vorteile
- Förderung i.H.v. 5.000 Euro
(EUR 2.000,- Importeursanteil + EUR 3.000,- Bundesförderung)
- Keine NoVA
- Keine motorbezogene VSt.
Vorteile
- Förderung i.H.v. EUR 2.500,- (EUR 1.250,- Importeursanteil + EUR 1.250,- Bundesförderung)
- Keine NoVA (wenn der CO2 Ausstoß unter dem Schwellenwert von 102 g/km liegt)
- Motorbezogenen VSt. reduziert (abhängig vom CO2-Ausstoß nach WLTP)
- Behaltefrist: 4 Jahre
- Depotzahlung bzw. Vorauszahlung vor Antragstellung mind. i.H.v. erwarteter Bundesförderung (netto)
E-Mobilität für Gewerbekunden
Allgemeines
Voraussetzungen:
- Förderbar sind Fahrzeuge, die mit Strom/ Wasserstoff aus 100% erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.
- Es werden nur mehr Fahrzeuge für soziale Einrichtungen, Fahrschulen, E-Car-sharing und E-Taxis gefördert
- Behaltefrist: 4 Jahre
Autovermietungs- und Mietwagenunternehmen:
Die Fahrzeuge können innerhalb der Behaltedauer durch gleichwertige,
förderungsfähige Fahrzeuge ersetzt werden. Für Ersatzfahrzeuge darf
keine Förderung in Anspruch genommen werden.
Nicht gefördert werden:
- Fzg. deren Brutto-Listenpreis 60.000 Euro überschreitet
- Alle Hybridmodelle (siehe Ausnahme: Kaufvertrag von 14.03.2022 bis 31.12.2022)
Einreichverfahren:
- Beantragung der Förderung durch das Unternehmen
- Bei Leasingfinanzierung: Leasingvertrag mit Depotzahlung oder Vorauszahlung mind. i.H.v. der Förderung NETTO und Rechnung über die Depot- bzw. Vorauszahlung notwendig
Weiter Informationen finden Sie hier: Leitfaden E-Mobilität Betriebe, Gebietskörberschaften und Vereine
- Keine NoVA
- Keine motorbezogene VSt.
- Förderung i.H.v. EUR 2.000,- (EUR 1.000,- Importeursanteil + EUR 1.000,- Bundesförderung)
- Nur für soziale Einrichtungen, Fahrschulen, E-Car-sharing und E-Taxis
- Ausnahme: Kaufvertrag von 14.03.2022 bis 31.12.2022: Förderung i.H.v. EUR 2.000,-
- Keine NoVA (wenn der CO2 Ausstoß unter dem Schwellenwert von 102 g/km liegt)
- Motorbezogenen VSt. reduziert (abhängig vom CO2-Ausstoß nach WLTP)
- Keine Förderung mehr ab 2023 für Unternehmen
- Ausnahme: Kaufvertrag von 14.03.2022 bis 31.12.2022: Förderung i.H.v. EUR 1.000,- (EUR 500,- Importeursanteil + EUR 500,- Bundesförderung)
- Voraussetzung: PKW deren elektr. Reichweite mehr als 50 km beträgt
Marke | Modell |
smart |
fortwo EQ coupé |
smart | fortwo EQ cabrio |
Mercedes-Benz | A-Klasse 250 e Limousine |
Mercedes-Benz | A-Klasse 250 e Kompaktlimousine |
Mercedes-Benz | B-Klasse 250 e |
Mercedes-Benz | CLA 250 e Coupé |
Mercedes-Benz | CLA 250 e Shooting Brake |
Mercedes-Benz | GLA 250 e |
Mercedes-EQ | EQA 250 |
Mercedes-EQ | EQA 250+ |
Mercedes-EQ | EQA 300 4MATIC |
Mercedes-EQ | EQA 350 4MATIC |
Mercedes-EQ | EQB 250 |
Mercedes-EQ | EQB 300 4MATIC |
Mercedes-EQ | EQB 350 4MATIC |
Mercedes-EQ | EQC 400 4MATIC |
Mercedes-EQ | EQC 400 4MATIC Austria Edition |
Mercedes-EQ | EQC 400 4MATIC AMG Line |