Mercedes-Benz Steuer-Spar-Roadshow bei Pappas!
Aus aktuellem Anlass (Corona-Situation) wurden alle Veranstaltungen der Mercedes-Benz Steuer-Spar-Roadshow abgesagt.
Vorsteuerabzugsberechtigt, Lkw-Zulassung und keine NoVA*
Ob für die Arbeit, als Familienauto oder als Freizeitmobil. Die BusinessVan Modelle von Mercedes-Benz sind pure Steuersparer für alle gewerblichen Kunden. Dank einer verblechten Abtrennung hinter der zweiten Sitzreihe
werden unsere BusinessVan-Modelle als Nutzfahrzeuge angemeldet. So sparen Sie an der Steuer. Nicht gespart hingegen wird am hohen Komfort und am großzügigen Ladevolumen. Übrigens: beim eVito BusinessVan gibt es Förderungen für eMobility.
Erleben Sie die BusinessVan Modelle mit Steuervorteil bei den Veranstaltungstagen von:
Pappas Wr. Neudorf | 28. Februar 2020 | 9:00–17:00 Uhr |
Pappas Linz | 20. März 2020 | 9:00–17:00 Uhr |
Premstätten | 27. März 2020 | 9:00–17:00 Uhr |
Hall/Tirol | 08. Mai 2020 | 9:00–17:00 Uhr |
Eugendorf | 19. Juni 2020 | 9:00–17:00 Uhr |
Jeweils um 11:00 und um 14:00 Uhr findet ein Fachvortrag zum Thema Steuern sparen mit den Van Modellen von Mercedes-Benz statt.
Die BusinessVan Modelle von Mercedes-Benz sind die Steuersparer für alle gewerblichen Kunden und grenzenlos einsetzbar für Arbeit, Familie und Freizeit. Die BusinessVan-Versionen der V-Klasse, Vito und Sprinter verfügen über den Komfort von Pkw-Modellen, eine verblechte Abtrennung hinter der zweiten Sitzreihe und einen großzügigen Laderaum.
Durch den abgetrennten Laderaum werden die BusinessVan-Modelle als Nutzfahrzeug angemeldet und profitiert so von Steuervorteilen! Vorsteuerabzugsberechtigt, Lkw-Zulassung und keine NoVA*.
Entdecken Sie die Steuervorteile der Mercedes-Benz BusinessVans und überzeugen Sie sich von den praktischen Vorzügen der Doppelkabine mit Lkw-Zulassung.
Die Mercedes-Benz BusinessVans: erhältlich als Vito, V-Klasse oder Sprinter.
*Steuerbefreiung gemäß § 3 Z. 2 lit. b NoVA in der Fassung vom 23.10.2019
Ihre Steuer-Vorteile auf einen Blick:
- Keine NoVA!
- Versicherungseinstufung als Lkw, daher kein Bonus-Malus-System und Deckelung der motorbezogenen Steuer.
- Vorsteuerabzugsberechtigung ohne Angemessenheitsgrenze.
- Keine Angemessenheitsgrenze (Luxustangente € 40.000,–).
- Abschreibung für Abnutzung (AfA) auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.
- Keine Kürzung bei der Betriebskostenabrechnung
- Bei Leasingfahrzeugen kein steuerlicher Aktivposten.
*Steuerbefreiung gemäß § 3 Z. 2 lit. b NoVA in der Fassung vom 23.10.2019